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Der Grundstücksuchdienst wird auf einer professionellen Infrastruktur des ISC-EJPD betrieben und ist daher auf eine hohe Zuverlässigkeit ausgelegt. Der Grundstücksuchdienst ist nur in der Lage, die Abfragen mit den zum Abfragezeitpunkt elektronisch tatsächlich auch verfügbaren rechtswirksamen Daten des Hauptbuchs in allen Kantonen auszugeben. Ist ein kantonaler Server zum Zeitpunkt der Abfrage nicht verfügbar, wird die fehlende Verfügbarkeit als Fehlernachricht angezeigt. Die Kantone sorgen dafür, dass ihre Daten sofort abrufbar sind. Sie stellen die technische Funktionalität und die Verfügbarkeit der Schnittstelle während den Öffnungszeiten ihrer Grundbuchämter sicher (Art. 34c Abs. 2 GBV).

Ja. Die Protokollierung der Abfragen und der ausgegebenen Suchresultate durch die berechtigten Behörden richtet sich nach Artikel 34f GBV.

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